Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.01.2003

 

1. Der Mieter benutzt den Gegenstand auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Während der vereinbarten Mietzeit haftet der Mieter für alle Schäden, die

beim Gebrauch oder bei Gelegenheit des Gebrauchs der Mietsache an dieser

oder bei Dritten entstehen.

 

2. Der Mieter erklärt ausdrücklich in der Handhabung des Gegenstandes unter-

wiesen und mit ihr vertraut zu sein.

3. Der Mieter erhält den Gegenstand in einwandfreiem Zustand und verpflichtet

sich, den Gegenstand in diesem Zustand zu halten und entsprechend den

Anweisungen und Betriebsanleitungen zu betreiben und zu pflegen.

4. Der Mieter verpflichtet sich, den Gegenstand in dem einwandfreien Zustand

zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Der Mieter trägt die Kosten

für Reparaturarbeiten, die aufgrund Gewalteinwirkung oder unsachgemäßer

Handhabung erforderlich werden. Reparaturarbeiten, die durch den gewöhnlichen

Verschleiß erforderlich werden, trägt der Vermieter.

 

5. Der Mieter ist verpflichtet, die Beschädigung eines Gegenstandes dem Vermieter

unverzüglich mitzuteilen und keine Reparaturversuche zu unternehmen.

6. Geht der Gegenstand verloren, oder wird er aus Gründen, die der Mieter zu

verantworten hat, unbrauchbar, so hat der Mieter die Kosten der Wiederbe-

schaffung zu zahlen.

7. Die Miete für die voraussichtliche Mietdauer ist im Voraus zu entrichten. Auf

Verlangen des Vermieters ist bei Aushändigung des Gegenstandes zusätzlich eine

Kaution zu hinterlegen. Wird der Gegenstand nach Ablauf des voraussichtlichen

Mietdauer nicht zurückgegeben, so wird gemäß Ziffer 6 der Mietbedingungen ver-

fahren.

8. Falls dies gewünscht wird, können die gemieteten Gegenstände vom Vermieter auf

Kosten des Mieters angeliefert werden. 75 Cent/km innerhalb von 40 km

9. Der Vermieter haftet nicht für Umsatzverluste, eingeschränkten Veranstaltungs-

betrieb oder sonstige Einbußen, die auf mangelhafte Funktion der Gegenstände

zurückzuführen sind.

 

10. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle öffentlichen Veranstaltungen GEMA

pflichtig sind und vom Veranstalter angemeldet werden müssen.